Die
DOJO-Ordnung |
1. |
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Der Jiuka hat 1/4 Stunde vor der angegebenen Trainingszeit
zu erscheinen und darf das Dojo nicht vor dem offiziellen
Trainingsschluß, außer nach vorheriger Absprache mit dem Meister,
verlassen.
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Am Auslegen und Abräumen der Matten muß sich jeder
beteiligen. Das ständige Versäumen dieser Arbeit ist ein
Verstoß gegen die Kameradschaft.
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Die Verbeugung: - Beim Betreten oder Verlassen
des Dojos im Stand an der Tür. - Beim Betreten oder
Verlassen der Matte während des Trainings im Stand -
sonst im Knien am Mattenrand. |
2. |
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Zum Training muß jeder Jiuka, korrekt gekleidet, einen
sauberen und ordentlichen Budogi tragen.
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Der Jiuka sollte das Dojo nur mit Fußbekleidung (keine
Straßenschuhe) betreten. Beim Trainingsbeginn wird diese sauber an
der Dojowand abgelegt.
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Die Matte darf nur barfuß betreten werden.
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Schmuck - insbesondere Hals- und Armbänder - sind vor
Beginn des Trainings abzulegen.
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Hände und Füße sind gut zu reinigen, Nägel kurz zu halten
und lange Haare sicher und fest hochzustecken.
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Es empfiehlt sich, 2 - 3 Stunden vor Trainingsbeginn keine
Mahlzeiten mehr zu sich zu nehmen (während des Trainings
stengstens untersagt!). Verschone Deinen Partner vor Knoblauch-
oder Zwiebeldüften. |
3. |
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Der Jiuka hat jederzeit mit jedem zu üben, der ihn dazu
auffordert. Höflichkeit und gegenseitige Hilfe sind
selbstverständlich.
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Beim Randori (Übungskampf) zeigt man sich wie ein Samurai,
der Kämpfer, der seinen Gegner achtet!
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Das Training soll möglichst leise vor sich gehen. Der Kiai
ist statthaft. Konversation über Nicht-Jiu-Themen zeugt von
Unverständnis des Geistes, der im Dojo herrschen
soll. |
4. |
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Der Jiuka hat die Anweisungen des Trainers und Meisters zu
befolgen.
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Übt ein Jiuka nicht oder folgt er den technischen
Unterweisungen des Lehrers, so hat er sich korrekt am Mattenrand
hinzusetzen (Liegen auf der Matte. Abstützen mit den Armen und
ausgestreckte Beine sind im höchsten Grade Verstöße gegen die
Jiu-Etikette).
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Wenn der Trainer am Trainingstag verhindert ist, übernimmt
grundsätzlich der nächsthöchste anwesende Dan- oder Kyu-Grad das
Training. All seine Anweisungen sind zu
befolgen. |
5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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Notwehrparagraph (§ 227 BGB): "Notwehr ist diejenige
Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen,
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden." |
10. |
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